Hinweise zum Publizieren

Allgemein

repOS bietet als institutionelles Repository der HafenCity Universität Hamburg (HCU) allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen zur elektronischen Veröffentlichung von Forschungsergebnissen unter Einhaltung von Qualitätsstandards im Open Access. Das beinhaltet nicht nur Textpublikationen wie Zeitschriftenartikel oder Monographien, sondern auch Forschungsdaten, beispielsweise Primärdaten oder digitale Abbilder von Forschungsgegenständen.

Die elektronischen Publikationen erhalten persistente Identifikatoren und werden über nationale und internationale Bibliothekskataloge sowie Suchmaschinen nachgewiesen und auffindbar. repOS gewährleistet eine langfristige Archivierung sowie Verfügbarkeit der veröffentlichten Inhalte für mindestens zehn Jahre.

Zu den hier veröffentlichten Dokumenten gehören:

Ein Dokument muss folgende Bedingungen erfüllen:Die inhaltliche Erschließung der Dokumente erfolgt in der Regel über frei vergebene Schlagworte (durch den Autor bzw. die Autorin) und gebundene Schlagwörter nach dem kontrollierten Vokabular der GND (Gemeinsame Normdatei).

Urheber- und Nutzungsrechte

Die Wahrung von Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechten Dritter an zu veröffentlichenden Inhalten sowie die Einhaltung des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts liegen in der Verantwortung der Autorinnen und Autoren bzw. der Herausgebenden einer elektronischen Publikation.

Erstveröffentlichung
Die Urheber- und Nutzungsrechte werden in einem Veröffentlichungsvertrag geregelt (Vertrag über die Veröffentlichung einer digitalen Publikation / Vertrag über die Erstveröffentlichung einer Dissertation oder Habilitation). Bei einer Erstveröffentlichung auf repOS wird der HafenCity Universität dauerhaft das einfache Recht auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der elektronischen Publikation durch die Urheberinnen und Urheber übertragen. Die Urheberrechte der Autorinnen und Autoren an ihren Inhalten bleiben gewahrt. Eine Veröffentlichung auf dem Publikationsserver steht weiteren Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder Monographien sowie auf anderen Servern nicht entgegen. Autorinnen und Autoren wird die Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen zur Regelung der Nutzungsrechte an ihren Inhalten empfohlen.

Zweitveröffentlichung
Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats wird allen Forschenden und Studierenden der HCU geraten, sich beim Abschluss von Verlagsverträgen ein entsprechendes weiteres Nutzungsrecht zu sichern und die von ihnen publizierten Inhalte zusätzlich als Zweitveröffentlichung (so genannte "Postprint-Version") - eventuell nach einer Sperrfrist (Embargo) - auf repOS zur Verfügung zu stellen. Bei Zweitveröffentlichungen richtet sich die Dauer des Embargos nach den jeweils gültigen rechtlichen Regelungen (Zweitveröffentlichungsrecht, §38(4) UrhG) und/oder eventuell bestehenden Publikations- bzw. Verlagsbedingungen (siehe dazu die SHERPA/RoMEO-Liste).

Forschungsdaten
Beim Einreichen von Forschungsdaten zur Veröffentlichung auf repOS durch das Referat für Forschung sind die Forschenden in der Verantwortung, sicherzustellen, dass sie die notwendigen Rechte und Genehmigungen zum Hochladen und Verbreiten der Daten besitzen oder eingeholt haben. Personen, die die in repOS gespeicherten Forschungsdaten weiterverwenden oder weiterverbreiten, sind aufgefordert, die urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen, die hinsichtlich dieser Daten gelten, zu beachten und einzuhalten.

Besondere Voraussetzungen für die Publikation studentischer Arbeiten

Um eine effiziente Qualitätssicherung zu gewährleisten, ist die Zustimmung der jeweiligen Betreuerin bzw. des jeweiligen Betreuers durch Unterschrift auf dem Veröffentlichungsvertrag zur elektronischen Speicherung studentischer Arbeiten zwingend erforderlich. Der Veröffentlichungsvertrag ist zusammen mit der Arbeit in der Bibliothek einzureichen. Für studentische Arbeiten besteht die Möglichkeit, diese zugriffsbeschränkt nur innerhalb des HCU-Netzes freizuschalten.

Hat der Absolvent bzw. die Absolventin einem Dritten (beispielsweise einer Firma) ein ausschließliches Nutzungsrecht an der Arbeit eingeräumt, so darf die Arbeit nicht über die Bibliothek veröffentlicht, von der Hochschule verwertet oder allgemein zugänglich gemacht werden.

Weitere Details finden Sie in den Leitlinien von repOS.